Solaranlagen sind nicht zuletzt aufgrund der staatlich festgelegten Vergütungssätze interessant. Entsprechend der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, beschlossen am 06.06.2008 vom Deutschen Bundestag, sinken die Vergütungssätze stetig..
Nutzen Sie daher die Chance auf Ihre eigene Photovoltaik-Anlage!
Im Folgenden haben wir die aktuellen Vergütungssätze (gültig bis Ende September 2010) für Sie aufgelistet:
Gebäude & Fassade | |||||||||||
- bis 30 kW | 34,05 | ||||||||||
- ab 30 kW | 32,39 | ||||||||||
- ab 100 kW | 30,65 | ||||||||||
- ab 1000 kW | 25,55 | ||||||||||
Freiflächen-Anlagen | |||||||||||
- auf Konversionsflächen | 26,16 | ||||||||||
- auf sonstigen Flächen | 25,02 |
PV-Anlagen mit Eigenverbrauch:
(Für Eigenverbrauch gelten 2 Tarife: für die Selbstnutzung bis 30 % gilt der niedrige Tarif. Der höhere Tarif gilt für den Anteil darüber hinaus.)
anteilig bis 30 % Eigenverbrauch | |||||||||||||
- bis 30 kW | 17,67 | ||||||||||||
- ab > 30 kW | 16,01 | ||||||||||||
- ab > 100 bis 500 kW | 14,27 | ||||||||||||
anteilig über 30 % Eigenverbrauch | |||||||||||||
- bis 30 kW | 22,05 | ||||||||||||
- ab > 30 kW | 20,39 | ||||||||||||
- ab > 100 bis 500 kW | 18,65 |
Die Vergütung für PV-Anlagen auf Ackerflächen entfällt.
Angabe der Vergütung in Cent je eingespeister Kilowattstunde. Vergütungssätze nach dem EEG, Stand Juli/2010.

